Das Handwerk
leidet seit Jahren unter einem Nachwuchs- und Fachkräftemangel. Dem will die Branche mit dem Aktionstag am 17. September entgegenwirken. Bundesweit präsentieren sich an diesem Tag Handwerksbetriebe
der Öffentlichkeit, um vor allem Jugendliche auf die beruflichen Möglichkeiten in den verschiedenen Gewerken aufmerksam zu machen
Tatsächlich
gehört das deutsche Handwerk mit über 1 Million Betrieben, 5,6 Millionen Beschäftigten und rund
600 Milliarden Euro Jahresumsatz zu den leistungsstärksten Wirtschaftsbereichen in Deutschland. Junge Menschen können zwischen mehr als 130 verschiedenen Ausbildungsberufen wählen – vom
Anlagenmechaniker bis zum Zahntechniker. Und wer will, der kann sich später auch selbstständig machen.
Was so einfach klingt, ist im Detail dann aber natürlich etwas komplizierter. Denn für Selbstständige ist vieles anders als für Arbeitnehmer. Handwerker, die in ihr eigenes Geschäftsleben starten, müssen sich zum Beispiel mit einem umfassenden Versicherungsschutz der eigenen Person und ihres Unternehmens beschäftigen.
Eine wichtige Rolle kommt dabei der Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) zu. Sie ist für Existenzgründer die wichtigste Gewerbeversicherung überhaupt. Denn insbesondere wenn Personen durch den Geschäftsbetrieb zu Schaden kommen, können schnell große Summen auflaufen, die einen Betrieb oder dessen Inhaber in den Ruin führen können. Der Geschädigte muss zumindest finanziell so gestellt werden, wie er es vor dem Ereignis war. Fehlt in dem Unternehmen ein finanzielles Polster, um den Schaden auszugleichen, kann das schnell die Insolvenz bedeuten.
Genau hier tritt eine BHV ein. Sie übernimmt Leistungen wie Schadenersatz oder Schmerzensgeld. Die Höhe des BHV-Beitrages errechnet sich vor allem auf Grundlage der Betriebsart, aber natürlich auch der eingeschlossenen Leistungen, dem Jahresumsatz sowie eventuell bereits eingetretener Schäden. Der Versicherungsschutz der Betriebshaftpflicht sollte bereits mit dem Gründungsdatum beginnen.
Neben den Policen für sein Unternehmen muss ein Handwerker, der in die Selbstständigkeit startet, auch seine eigene Absicherung und die seiner Angehörigen im Auge behalten. An erster Stelle steht hier die Krankenversicherung. Selbstständige können wählen, ob sie sich freiwillig gesetzlich krankenversichern möchten oder ob sie die Vorteile eines privaten, leistungsstärkeren Krankenversicherungsschutzes in Anspruch nehmen möchten. Zu den versicherten Leistungen sollte auf jeden Fall Krankentagegeld gehören.
Unverzichtbar für alle, die von ihrer Arbeitskraft leben, ist auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt, vereinfacht gesagt, eine monatliche Rente, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Angehörige und Erben können schließlich über eine Risikolebensversicherung für den eigenen Todesfall abgesichert werden
Investition in die Zukunft
Die Klimakrise schreitet aufgrund der hohen CO2-Emissionen immer schneller voran. Alternativen wie Sonnenenergie werden daher wichtiger und tragen ihren Anteil zur Energiewende in Deutschland bei. Auch Unternehmer können mit der Installation von Solaranlagen einen Beitrag leisten. Doch eine Photovoltaikanlage sollte richtig versichert sein.
Von Manila Klafack |
Um die Klimaziele der deutschen Bundesregierung zu erreichen und damit die Vereinbarungen des Pariser Klimaschutzabkommens zu erfüllen, muss der Ausbau von Photovoltaik zur Erzeugung von Strom vorangetrieben werden, so der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW). Jedoch klafft zwischen dem Marktvolumen 2021 und dem Bedarf eine große Lücke. Etwa dreimal so viele Anlagen müssten jährlich hinzukommen.
2021 wurden rund 5,25 Gigawatt hinzu gebaut, notwendig wind bis 2030 allerdingsjedes Jahr 15,6 Gigawatt, so der BSW. Während bei privaten Anlagen im vergangenen Jahr Zuwächse zu verzeichnen waren, gingen die Neuanlagen auf Gewerbedächern zurück. Einen Grund dafür sieht der Verband in veralteten und viel zu niedrigen gesetzlichen Photovoltaik-Ausbauzielen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Bundesregierung habe sie nicht an den stark wachsenden Ökostrombedarf angepasst.
Das soll sich jetzt offenbar ändern. Anfang April legte das Bundeswirtschaftsministerium unter Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) einen entsprechenden Gesetzentwurf, das „Osterpaket“, vor. Denn neben dem Umstellen auf Erneuerbare Energien für den Klimaschutz sorgte der Krieg in der Ukraine und damit verbunden die unsichere Energieversorgung für eine zusätzliche Motivation zum Ausbau alternativer Energiequellen.
Dieses Osterpaket im Rahmen des „Energiesofortpakets” passt unter anderem das EEG und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) an. Insbesondere die Energiegewinnung durch Wind und Sonne soll vorangetrieben werden, um das neue Ausbauziel bis 2030 zu erreichen.
Photovoltaikanlagen werden also nach wie vor eine wichtige und vermutlich sogar wichtigere Rolle spielen als bisher. Wenn Sie als Unternehmer einen Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten und sich gleichzeitig unabhängiger von Stromlieferungen machen möchten, sollten Sie also ernsthaft über die Anschaffung einer Photovoltaikanlage nachdenken. Die Dachflächen von Bürogebäuden und/oder Produktions- und Lagerhallen bieten viel Platz für Solarstrom.
Zudem vergütet der Bund die Einspeisung in das öffentliche Netz gemäß EEG und über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Mit dem Förderkredit Erneuerbare-Energie-Standard (270) etwa können Unternehmer spezielle Darlehen mit geringeren Zinsen als marktüblich in Anspruch nehmen. Auch andere Kreditinstitute wie die Umweltbank unterstützen die Anschaffung von Photovoltaikanlagen mit zinsgünstigeren Krediten. Neben der Förderung durch den Bund können auch Programme der Länder, Städte und Gemeinden mit ihren unterschiedlichen Konditionen und Zuschüssen beantragt werden.
Ein Versicherungsschutz über eine Photovoltaik-Versicherung ist angesichts der hohen Investitionskosten unbedingt empfehlenswert. Die Photovoltaik-Versicherung ist in der Regel eine sogenannte Allgefahrendeckung. Über die klassischen Risiken wie Feuer und Sturm hinaus sind damit viele weitere Gefahren abgedeckt. Dies sind unvorhergesehen eintretende Schäden wie zum Beispiel Diebstahl, Vandalismus, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Überspannungen aller Art, Feuchtigkeit oder Tierverbiss, aber auch die darus resultierenden Ertragsausfalle und zusätzliche Kostenpositionen sind meist von der Absicherung umfasst.
Die Photovoltaik-Versicherung gilt für Gewerbekunden üblicherweise für Büro- und Geschäftsgebäude, Gewerbe- und Industriegebäude sowie landwirtschaftliche Gebäude.
Neben den versicherten Solarmodulen selbst sind weitere Elemente wie die Modultragekonstruktionen, die Montagesets, Wechselrichter oder Überwachungskomponenten inbegriffen. Bei Bedarf kann darüber hinaus unter anderem eine separate Montage- oder eine Betreiber-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Letztere ist gerade für größere Anlagen empfehlenswert und schützt Sie und Ihr Privatvermögen, wenn Dritten durch Ihre Anlage ein Schaden entsteht. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Ihre Photovoltaikanlage durch einen Kurzschluss in Brand gerät und dieser auf das Nachbargebäude übergreift.
Wichtig zu wissen: Eine Photovoltaik-Versicherung ist natürlich nicht nur für gewerbliche, sondern auch für alle privaten Betreiber wichtig. Denn Solaranlagen sind in der Regel nicht automatisch über die übliche Wohngebäudeversicherung abgesichert.
Autorin:
Manila Klafack
Manila Klafack ist freie Journalistin und Diplom-Kauffrau und schreibt seit 2016 für Pfefferminzia. Nach ihrer Ausbildung als Redakteurin verantwortete sie in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.
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